Steuervorteile für Alternative Kraftstoffe
Welche Steuervorteile ergeben sich für welche alternativen Kraftstoffe und wieviel lässt sich mit den neuen Kraftstoffen wirklich sparen?
Nach dem Inkrafttreten der zweiten Stufe des von der Bundesregierung beschlossenen Biokraftstoffgesetzes am 1. Januar 2008 sind alternative Kraftstoffe nicht mehr steuerbefreit.
Vielmehr werden diese alternativen Kraftstoffe seither nur noch steuerbegünstigt, das heißt auch auf diese Kraftstoffe wird eine Mineralölsteuer erhoben.
Zwar erfolgt die Besteuerung bis dahin in geringerem Umfang als bei "normalem" Diesel oder Benzin, auf die derzeit eine Mineralölsteuer in Höhe von 0,47 € bzw. 0,65 € pro Liter entfällt, diese staatliche Förderung soll jedoch spätestens bis zum Jahr 2018 stufenweise aufgehoben werden.
Eine weitere Form der Besteuerung von Biokraftstoffen resultiert aus den gesetzlich festgeschriebenen Quoten für die Zwangsbeimischung unter konventionellen Treibstoff.
Außerdem mischen sich in die Diskussion um die Nachhaltigkeit alternativer Kraftstoffe mittlerweile umweltpolitische Bedenken. Dabei verweisen die Kritiker einerseits auf die Zerstörung von Lebensräumen und natürlichen Landschaften zur Schaffung von Anbauflächen für die Rohstoffe der Treibstoffgewinnung. Andererseits werden immer wieder Zweifel laut, die auf die verhältnismäßig geringen Einsparungen beim CO2 Ausstoß durch diese Alternativen verweisen.
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